Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

Die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) regelt die Zulässigkeit des gerichtlichen Verfahrens und bildet daher den Ausgangspunkt fast jeder Klausur. Weil das Prozessrecht der Spiegel des materiellen Rechts ist, solltest du dich hier besonders mit den Querverweisen zu anderen Rechtsgebieten auseinandersetzen. Wir helfen dir mit unsere Kommentierungen gerne dabei.

 

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